COVID-19

Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV)

Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Art. 4 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 473) geändert worden ist, und § 9 Nr. 5 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 15. März 2022 (GVBl. S. 79) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:

(Quelle: Bayern.Recht Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung)

Information - Ausbildung

Aufgrund der drastisch steigenden Infektionszahlen werden folgende Lehrgänge abgesagt:

  • MTA 5_2 Lehrgang in Gunzenhausen/Weißenburg vom 17.11.2021 - 04.12.2021
  • MTA 2_4 Lehrgang in Aha vom 06.12.2021 - 10.12.2021
  • Atemschutz Erstaus- und Weiterbildung

 

Informationen und Vorgaben der Kreisbrandinspektion zum Umgang und zur Verfahrensweise im Feuerwehrdienst hinsichtlich COVID-19
Neue Empfehlung der Kreisbrandinspektion zum Einsatz- und Übungsdienst
  • 3G-Regelung greift nicht für Einsatz- und Übungsdienst sowie Leistungsprüfungen
  • Maskenpflicht in Feuerwehrfahrzeugen (Medizinische Maske ist ausreichend)
  • Keine Maskenpflicht unter freien Himmel (auf Abstände achten!)
  • Eine Dokumentation der Teilnehmer muss erfolgen

 

Informationen der Kreisbrandinspektion:

 

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: 

 

Informationen und Vorgaben der Kreisjugend zum Umgang und zur Verfahrensweise in den Jugendfeuerwehren hinsichtlich COVID-19
Aufgrund der aktuellen Zahlen im Landkreis gibt die Kreisjugend folgende Empfehlung an die Jugendfeuerwehren im Landkreis heraus:
  • Übungsdienst:

    Da aktuell das Infektionsgeschehen im Bezug auf die Corona-Pandemie abnimmt und sich dadurch die allgemeine Situation etwas entspannt, besteht nun wieder die Möglichkeit, Jugendübungen als Präsenzveranstaltung durchführen zu können. Von der Kreisjugend wurden hierfür Empfehlungen zur verantwortungsvollen Gestaltung verfasst und durch den Kreisbrandrat bestätigt. Der Übungsdienst der Jugendgruppen ist zwischen Jugendwart und Kommandant abzustimmen.

     

    Kreisjugendfeuerwehrtag:

    Unabhängig von der aktuellen Lage wurde in den letzten Wochen nach Gestaltungsmöglichkeiten für das Hauptevent der Kreisjugendfeuerwehr gesucht. Bereits vorab stand fest, dass eine reguläre Durchführung des Kreisjugendfeuerwehrtags mit mehr als 300 Kameraden an einem Wochenende nicht möglich und auch nicht vermittelbar sein wird. Damit trotzdem die Jugendarbeit innerhalb der Feuerwehren unterstütz werden kann, wurde ein Konzept erarbeitet, bei dem Jugendgruppen unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften an einem Wettbewerb teilnehmen können. Folgende Eckpunkte wurden festgehalten:

  • Eintägige Veranstaltung am Samstag
    • Abnahme der Spiele in Wettelsheim gem. Zeitplan (Dauer ca. 2 – 3 Stunden)
    • Digitale Abendveranstaltung mit Siegerehrung im eigenen Gerätehaus
  • Reduzierte Anzahl an Spielen
  • Genaue Taktung zur Kontaktvermeidung zwischen den Gruppen
    • Selbstverpflegung während der Veranstaltung

 

Informationen der Kreisjugend:

Informationen und Vorgaben der Kreisbrandinspektion zum Umgang und zur Verfahrensweise im Feuerwehrdienst hinsichtlich COVID-19
Aufgrund der aktuellen Zahlen im Landkreis gibt die Kreisbrandinspektion folgende Empfehlung an die Feuerwehren im Landkreis heraus:
  • Übungen in Gruppenstärke bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100
  • Übungen mit mehreren Gruppen bei einer Inzidenz unter 50
  • Konzentration auf die Pflichtaufgaben, keine Übungsnachbesprechungen!
  • Leistungsprüfungen ab Mitte September

 

Informationen der Kreisbrandinspektion:

 

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Datei - 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Ausbildung Feuerwehrführerschein im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Unter strengster Einhaltung der Hygienevorschriften ist die Ausbildung für den Feuerwehrführerschein im Landkreis ab sofort wieder möglich.

Zur Führerscheinausbildung

Informationen und Vorgaben der Kreisbrandinspektion zum Umgang und zur Verfahrensweise im Feuerwehrdienst hinsichtlich COVID-19
In den vergangenen drei Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Wert 100 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten.
  • Das Funkupdate wird bis auf weiteres ausgesetzt
  • Ausbildungen auf Landkreisebene und Leistungsprüfungen werden eingestellt
  • Laufende Ausbildungen werden unterbrochen
  • Terminierte Ausbildungen werden verlegt

 

Informationen der Kreisbrandinspektion:

 

12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

Ausbildung Feuerwehrführerschein im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Unter strengster Einhaltung der Hygienevorschriften ist die Ausbildung für den Feuerwehrführerschein im Landkreis ab dem 15. März 2021 wieder möglich.

Zur Führerscheinausbildung

Ausbildungs- und Übungsdienst im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren!

Moderater und verantwortungsbewusster Übungs- und Ausbildungsbetrieb ist ab sofort wieder möglich, so Kreisbrandrat Volker Satzinger.

Handlungsempfehlung des Landesfeuerwehrverbandes an alle Feuerwehren in Bayern

Vor dem Hintergrund erwarteter allgemeiner Lockerungen und im Bewusstsein, dass sich die Feuerwehren in der Pandemie stets vorbildlich und diszipliniert verhalten haben und es bis jetzt  zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen in der Einsatzbereitschaft kam, 

  • halten wir eine Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln sowie der Beachtung der allgemein geltenden Regelungen für ausdrücklich wünschenswert. Eine Beschränkung auf ausschließlich für den Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderliche Übungen und Ausbildungen, wie bisher empfohlen, halten wir nicht mehr für erforderlich.
  • Eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ zu größerer Zurückhaltung wird aufgegeben. 

Weiter empfehlen wir für den Feuerwehrdienst in Bayern aus verbandlicher Sicht ganz allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher, freiwilliger Verantwortung und Umsetzung:

  1. Impfen (egal ob 1.,2. oder 3. Impfung)! – s. dazu auch die Impfempfehlung des Bundesfeuerwehrarztes
  2. Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
  3. Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug)

Also: Weiter mit Bedacht, aber hoffentlich bald ohne Terminabsagen!

(Quelle: LFV-Bayern)