Führerschein bis 4.75t oder 7,5t

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen aufrecht zu erhalten, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz verabschiedet, dass es den Mitgliedern der Feuerwehren ermöglicht, Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7.5 t auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung zu führen. Die Mitglieder müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein. Ausbildung und Prüfung werden durch den zuständigen Ausbilder der Kreisbrandinspektion koordiniert. Die Ausbildungen erfolgen in den Wehren durch geeignetes Personal, die Prüfung wird durch die Kreisbrandinspektion abgenommen.

 

Vor Beginn der Ausbildung:

  • Unterscheidung ob Führerschein mit oder ohne Anhänger ausgeführt werden soll
  • Anmeldung zur Führerscheinausbildung ausfüllen und an den zuständigen KBM Ausbildung schicken
  • Für den Versicherungsschutz ist die Anlage 4 vor der Ausbildung durch die zuständige Stadt/Gemeinde zu unterschreiben (Dienststempel nicht vergessen!)

 

Ausbildung:

 

Vor der Prüfung:

  • Rechtzeitig Termin zur Prüfung mit dem zuständigen KBM Ausbildung vereinbaren
  • max. 2-3 Prüflinge pro Termin
  • Prüfungsgebühr 10€ pro Prüfling

 

Prüfung:

  • Anlage 2, Anlage 3 und Anlage 4 werden zur Prüfung in 2-facher Ausfertigung (Kopie) benötigt
  • Eine Kopie des Führerscheines und der Nachweis über die Ausbildungsfahrten sind dem Prüfer vor der Prüfung vorzulegen

 

Nach bestandener Prüfung:

 

Ergänzende Hinweise:

  • Ausbildungsfahrten sind mit persönlicher Schutzausrüstung durchzuführen
  • Ausbildungsfahrten müssen nach den Vorgaben des LFV Bayern durchgeführt werden
  • Wichtig für den Prüfling ist dabei die Fahrzeugbeherrschung (Innerorts, enge Straßen, Rückwärtsfahren, Berganfahrten, usw.)
  • Ausbildungsfahrten nicht zu Ausflügen missbrauchen! Autobahnstunden sind bei uns im Landkreis nicht erforderlich!