Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen
Nach Artikel 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes ist es Aufgabe des Staates, die Landesfeuerwehrschulen zu unterhalten. In Bayern gibt es drei Staatliche Feuerwehreschulen, diese sind über Bayern verteilt:
Übersicht - freie Lehrgangsplätze Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen:
- Liste der aktuellen Lehrgangsplätze: Offene Lehrgänge an staatl. Feuerwehrschulen
Reservierung:
- Reservierung des Lehrgangs beim zuständigen KBM Ausbildung SFS
- Lehrgangsvoraussetzungen beachten:
- MTA 5 für Teilnehmer mit Geburtstag nach 01.01.2000
- TM für Teilnehmer mit Geburtstag vor 01.01.2000
- spezifische Voraussetzungen für Lehrgänge auf den Webseiten der Feuerwehrschulen beachten
Anmeldung nach Bestätigung der Reservierung:
- rechtzeitige schriftliche Anmeldung (spätestens 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn)
- Formular Anmeldeformular für Lehrgang an einer staatl. Feuerwehrschule verwenden!
- Email-Adresse nicht vergessen!
- vollständige Unterschriften (Kommandant, Stadt/Gemeinde)
- nur Lehrgangsanmeldung an den KBM Ausbildung SFS schicken
Bestätigung der Anmeldung:
- KBM Ausbildung SFS bestätigt Buchung des Lehrgangs per Email
- Lehrgangsteilnehmer erhält eine Email vom Absender "noreply@bayern.de"
- Lehrgangsteilnehmer muss Link in dieser Email innerhalb der angegebenen Frist bestätigen
- Lehrgangsteilnehmer erhält anschließend Bestätigung der Lehrgangsanmeldung per Email
- Lehrgangsteilnehmer erhält Bestätigung des Lehrgangstermines bei erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei Verhinderung:
- Unbedingt KBM Ausbildung SFS informieren!
Kurzfristig freie & abgesagte Lehrgänge an den FW-Schulen:
Hinweise für Teilnehmer am Lehrgang "Brandhaus":