Rettungsgasse rettet Leben!

Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten, DLRG und THW haben alle das gleiche Problem: Auf dem Weg zur Einsatzstelle fehlt das richtige Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer schnell und gefahrlos freie Bahn zu schaffen!

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Bitte tragen Sie mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen!

Grundsätzlich, so schreibt es die StVO in §11, Abs. 2 vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau – und zwar egal ob Berufsverkehr, wegen einer Baustellen oder einem Unfall – gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf!

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.

Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!
 
 

Rettungsgasse_banner.jpgRettungsgasse auf zweispurigen Straßen

Bei zwei Spuren fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur an den linken Rand, die Fahrzeuge auf der rechten Spur an den rechten Rand. So entsteht in der Mitte eine freie Bahn für Rettungs- und Bergungsfahrzeuge.

Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.

 

Rettungsgasse_mehrspurig.jpgRettungsgasse bei mehreren Spuren

Bei mehr als zwei Spuren ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren zu bilden. Heißt: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts.

 

Ampel_richtig und falsch.jpgVerhalten an einer Ampel

Auch wenn sich der Verkehr an einer roten Ampel staut, muss den Rettungskräften sofort freie Bahn geschaffen werden. Hierzu dürfen Sie vorsichtig (!) über die rote Ampel in die Kreuzung einfahren, damit hinten Platz geschaffen werden kann. Bitte unbedingt auf den anderen Verkehr achten und zur Seite fahren. Werden Sie in dieser Situation geblitzt, einfach Datum, Uhrzeit und Ort notieren. Wenn dann überhaupt ein Knöllchen kommt, wird es mit diesen Angaben verworfen. Bei grüner Ampel halten Sie an bzw. fahren Sie zur Seite.

 

Nicht schräg_An den Rand.jpgEntgegenkommende Einsatzfahrzeuge

Auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Richtung oder bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen: Verringern Sie die Geschwindigkeit, fahren zum rechten Fahrbahnrand und halten am besten an. Setzen Sie den Blinker, um den Verkehrsteilnehmern und Rettungsfahrzeugen mitzuteilen, zu welcher Seite Sie ausweichen möchten.

Wichtiger Hinweis: Halten Sie immer ein wenig Abstand zum vorderen Fahrzeug. Wenn einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht werden muss, nutzt es nichts, wenn das Auto nur quer gestellt werden kann, dann ist das Heck immernoch im Weg. Fahren Sie also möglichst gerade an den Rand, um genügend Platz zu schaffen. So funktioniert es auch in Baustellen oder im Stadtverkehr wunderbar.

 

Der Verlag für Rechtsjournalismus hat seinen Ratgeber zum Thema “die Rettungsgasse richtig bilden” aktualisiert. Hier finden Interessierte einen guten Überblick über verschiedenen Themengebiete.

Zum Beispiel:

Wann ist das Bilden einer Rettungsgasse vorgeschrieben?

Überblick: Rettungsgasse bilden bei 2, 3 und 4 Spuren

Welche Sanktionen sind möglich, wenn ich keine Rettungsgasse bilde? 

Den Ratgeber finden Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/ (Externer Link)

 

Weitere Informationen:

Rettungsgasse Rettet Leben! (Externer Link)

ADAC - Rettungsgasse richtig bilden (Externer Link)